- 30 TageObergrenze nach VOB/A bei nationalen Bauvergaben, länger nur mit Begründung[2]
- 60 TageRegelfrist nach VOB/A bei EU-weiten Bauvergaben[7]
- 25 %der EU-weiten Ausschreibungen binden Bieter länger als 60 Tage
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zu ihrem Ende können Sie Ihr Angebot weder zurückziehen noch ändern.
- Für Bauleistungen gibt die VOB/A Zahlen vor: national höchstens 30 Kalendertage, EU-weit regelmäßig 60, länger nur mit Begründung.
- Für Liefer- und Dienstleistungen gibt es keine feste Zahl. Die UVgO verlangt eine angemessene Frist, die VgV regelt sie nicht eigens.
- In 54.429 EU-weiten Ausschreibungen lag die Bindefrist im Median bei 60 Tagen. Jede vierte war länger, bei Beratungsleistungen fast jede zweite.
- Läuft die Bindefrist ohne Zuschlag ab, sind Sie frei. Einer Verlängerung müssen Sie nicht zustimmen.
Was ist die Bindefrist?
Die Bindefrist ist der Zeitraum, in dem ein Bieter in einer öffentlichen Ausschreibung an sein Angebot gebunden ist.[1] In dieser Zeit prüft und wertet die Vergabestelle die Angebote und erteilt den Zuschlag.
Für Sie als Bieter heißt das: Preise, Personal und Kapazitäten, die Sie angeboten haben, müssen Sie bis zum letzten Tag der Bindefrist vorhalten, ohne zu wissen, ob Sie den Auftrag bekommen. Steigen in dieser Zeit Material- oder Lohnkosten, tragen Sie das Risiko selbst. Je länger die Bindefrist, desto größer dieses Risiko.
Zurückziehen können Sie ein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist.[5] Ab dann gilt die Bindung.
Wann die Bindefrist beginnt und wann sie endet
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist[4] und endet an einem bestimmten Kalendertag, den die Vergabestelle in den Unterlagen nennt.[3]
- Tag 0Angebotsfrist endetAb jetzt sind Sie an Ihr Angebot gebunden.[4]
- Tag 1 bis EndePrüfung und WertungDie Vergabestelle prüft die Angebote und bereitet den Zuschlag vor.[6]
- Letzter TagBindefrist endetBis hier soll der Zuschlag erteilt sein. Danach sind Sie frei.[10]
In EU-weiten Bekanntmachungen steht die Bindefrist als Dauer im Feld „Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss“, etwa „60 Tage“ oder „2 Monate“. Gezählt wird ab dem Ende der Angebotsfrist.
Wie lang darf die Bindefrist sein?
Wie lang die Bindefrist sein darf, hängt davon ab, welche Vergabeordnung gilt: Für Bauleistungen nennt die VOB/A feste Zahlen, für Liefer- und Dienstleistungen gibt es nur den Maßstab „angemessen“.
| Vergabeordnung | gilt für | Vorgabe zur Bindefrist |
|---|---|---|
| VOB/A, Abschnitt 1 (§ 10) | Bauleistungen unterhalb der EU-Schwelle | länger als 30 Kalendertage nur in begründeten Fällen |
| VOB/A, Abschnitt 2 (§ 10a EU) | Bauleistungen ab der EU-Schwelle | regelmäßig 60 Kalendertage, in begründeten Fällen länger |
| UVgO (§ 13) | Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwelle | angemessen, keine Zahl |
| VgV | Liefer- und Dienstleistungen ab der EU-Schwelle | keine eigene Vorschrift |
Für Bauvergaben ab der EU-Schwelle gilt: Die Bindefrist beträgt regelmäßig 60 Kalendertage.[7] Sie soll so kurz wie möglich sein und nur so lang, wie die Vergabestelle für eine zügige Prüfung und Wertung braucht.[6] Länger darf sie nur in begründeten Fällen sein.[8] Unterhalb der Schwelle liegt die Grenze bei 30 Kalendertagen.[2]
Die UVgO verlangt nur eine angemessene Bindefrist, ohne Zahl.[9] Die Vergabeverordnung (VgV) enthält zur Bindefrist keine eigene Vorschrift. Bei Liefer- und Dienstleistungen bestimmt die Vergabestelle die Bindefrist deshalb selbst.
Wie weit eine Bindefrist über die Regel hinausgehen darf, hat die Vergabekammer Südbayern 2022 entschieden: Mehr als das Doppelte der 60 Tage ist nur ganz ausnahmsweise und mit besonderer Begründung zulässig.[12] Im Fall ging es um eine Bindefrist von 138 Tagen.
So lang ist die Bindefrist in der Praxis: 60 Tage im Median
In EU-weiten Ausschreibungen liegt die Bindefrist im Median bei 60 Tagen, die Hälfte liegt zwischen 44 und 61 Tagen. Ausgewertet haben wir 54.429 EU-weite Verfahren, die zwischen dem 22. Oktober 2025 und dem 21. Oktober 2026 im Bekanntmachungsservice des Bundes erschienen sind und eine Bindefrist nennen. Das sind 76 % aller EU-weiten Verfahren, bei offenen Verfahren 94 %.
| Bindefrist | Anteil der EU-weiten Ausschreibungen |
|---|---|
| bis 30 Tage | 11 % |
| 31 bis 60 Tage | 64 % |
| 61 bis 90 Tage | 18 % |
| mehr als 90 Tage | 7 % |
Jede vierte EU-weite Ausschreibung (25 %) bindet Bieter länger als 60 Tage, 7 % länger als 90 Tage. 2,6 % gehen über 120 Tage hinaus, also über das Doppelte der Regelfrist. Nach den 60 Tagen sind 90 Tage der häufigste längere Wert.
Bei Bauleistungen halten sich die Vergabestellen meist an die Regel der VOB/A. Bei Liefer- und Dienstleistungen, für die es keine feste Zahl gibt, sind lange Bindefristen deutlich häufiger:
- 16 %der EU-weiten Bauausschreibungen binden länger als 60 Tage
- 33 %der EU-weiten Liefer- und Dienstleistungen binden länger als 60 Tage
- 11 %der EU-weiten Liefer- und Dienstleistungen binden länger als 90 Tage
Je Branche unterscheidet sich der Anteil langer Bindefristen stark. Am häufigsten liegen sie bei Beratungsleistungen über 60 Tagen (44 %), am seltensten im Bau (16 %). Auch der Bund bindet Bieter öfter lange als andere Auftraggeber: Bei 40 % seiner EU-weiten Ausschreibungen sind es mehr als 60 Tage, bei Kommunen und Ländern rund ein Viertel.
| Branche | Bindefrist über 60 Tage |
|---|---|
| Beratung und Agenturen | 44 % |
| Gebäude- und Kommunaldienste | 40 % |
| Handel | 36 % |
| Bildung und soziale Dienste | 35 % |
| IT | 34 % |
| Hersteller und Lieferanten | 32 % |
| Architektur und Ingenieure | 26 % |
| Energie | 21 % |
| Bau | 16 % |
Nationale Bekanntmachungen nennen die Bindefrist fast nie (0,6 %). Dort steht sie in den Vergabeunterlagen, zum Beispiel in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Weitere Zahlen zu Fristen, Nachweisen und Zuschlag stehen in unserer Analyse Ausschreibungen in Zahlen 2026.
Was passiert, wenn die Bindefrist abläuft?
Läuft die Bindefrist ab, ohne dass der Zuschlag erteilt wurde, ist der Bieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Eine Annahme ist nach dem BGB nur innerhalb der Frist möglich.[10]
Das Verfahren ist damit aber nicht vorbei. Erteilt die Vergabestelle den Zuschlag nach Ablauf, gilt das als neues Angebot.[11] Nehmen Sie es an, kommt der Vertrag zustande.[13] Sie können aber auch ablehnen. Nach dem OLG Celle kann eine Vergabestelle aus haushaltsrechtlichen Gründen sogar verpflichtet sein, den Zuschlag auf ein solches Angebot zu erteilen.[15]
Bindefrist verlängern: So reagieren Sie auf die Anfrage
Reicht die Bindefrist nicht, kann die Vergabestelle die Bieter vor deren Ende bitten, sie zu verlängern. Zustimmen müssen Sie nicht: Ein Angebot darf nicht allein deshalb ausgeschlossen werden, weil der Bieter die Bindefrist nicht verlängert hat.[14]
Frist der Anfrage notieren
Die Vergabestelle nennt, bis wann und in welcher Form Sie antworten sollen, etwa über die Vergabeplattform.Preise und Kapazität prüfen
Halten Ihre Preise und Ihr Personal bis zum neuen Ende? Wenn nicht, ist die Ablehnung eine echte Option.Rechtzeitig antworten
Wollen Sie den Auftrag, bestätigen Sie die Verlängerung fristgerecht und in der verlangten Form. Verlängert wird nur die Frist, Ihr Angebot bleibt, wie es ist.

