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PQ-Tarif in Hessen: Was Bauunternehmen bis zum 24. Dezember 2026 erledigen müssen

Hessen verlangt bei öffentlichen Bauaufträgen über 20.000 Euro einen Nachweis der Tariftreue über die Präqualifikation Tarif. Die Übergangsfrist endet am 24. Dezember 2026. Was Sie bis dahin brauchen und wie der Antrag läuft.

Kasimir Friederich ·

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Erklärvideo (1:18 Minuten): Was sich mit der Präqualifikation Tarif in Hessen ändert, wen es trifft, bis wann die Übergangsfrist läuft und wie der Antrag funktioniert.
Was im Video gesagt wird

Bei öffentlichen Bauaufträgen weisen Sie nach, dass Sie die vorgeschriebenen Löhne zahlen. Statt einer Verpflichtungserklärung brauchen Sie künftig die Präqualifikation Tarif.

Das gilt für Bauleistungen über 20.000 Euro netto je Fachlos. Auch bei Direktaufträgen und für Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Liefer- und Dienstleistungen bleiben bei der Erklärung.

Seit 25. Juni 2026 gilt eine Übergangszeit. Bis zum 24. Dezember 2026 reicht noch die Erklärung. Danach dürfen nur noch präqualifizierte Unternehmen beauftragt werden.

Den Antrag stellen Sie bei einer von vier Prüfstellen. Tarifgebunden? Dann legen Sie die Bescheinigung Ihres Arbeitgeberverbands oder Ihrer Innung bei. Sonst die gezahlten Löhne, bestätigt von Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung. Passt alles, bekommen Sie eine Nummer im Verzeichnis.

Die Präqualifikation gilt drei Jahre. Die Nummer geben Sie in jedem Angebot an. Nachweise daraus darf der Auftraggeber nicht erneut anfordern.

Beantragen Sie rechtzeitig.

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  • 20.000 €Auftragswert netto je Fachlos, ab dem die Pflicht greift[1]
  • 24.12.2026letzter Tag, an dem noch eine Verpflichtungserklärung reicht[8]
  • 3 Jahreso lange gilt die Präqualifikation Tarif[17]

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer in Hessen öffentliche Bauaufträge über 20.000 Euro netto ausführt, muss die Tariftreue über die Präqualifikation Tarif nachweisen, auch bei Direktaufträgen.
  • Bis zum 24. Dezember 2026 reicht noch eine Verpflichtungserklärung. Danach dürfen nur noch präqualifizierte Unternehmen beauftragt werden.
  • Die Pflicht gilt auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
  • Im Baugewerbe müssen Sie mindestens die Lohntabelle der Baugewerbe-Mindestentgelt-Verordnung zahlen, je nach Lohngruppe 15,86 bis 29,72 Euro brutto pro Stunde.
  • Beantragt wird bei einer der vier Prüfstellen, die das Wirtschaftsministerium nennt. Die Präqualifikation gilt drei Jahre.
  • Die Präqualifikationsnummer geben Sie in jedem Angebot an. Nachweise aus der Präqualifikation darf der Auftraggeber nicht erneut verlangen.
  • Bei Verstößen drohen bis zu fünf Prozent Vertragsstrafe je Verstoß und bis zu drei Jahre Ausschluss von den Aufträgen dieses Auftraggebers.

PQ-Tarif ersetzt in Hessen die Verpflichtungserklärung bei Bauleistungen

Bei öffentlichen Bauaufträgen in Hessen ersetzt die Präqualifikation Tarif die bisherige Verpflichtungserklärung zur Tariftreue, bis zum 24. Dezember 2026 gilt noch beides.[8]

Bisher haben Bieter die Tariftreue in Hessen mit einer Verpflichtungserklärung zugesagt. Bei Bauleistungen ersetzt das Land diese Erklärung durch eine vorab geprüfte Präqualifikation: Eine Prüfstelle kontrolliert einmal, ob Ihr Unternehmen die vorgeschriebenen Löhne zahlt, und trägt es in ein Verzeichnis ein. Sie erhalten eine Präqualifikationsnummer Tarif, die Sie bei Aufträgen angeben.[8]

Die Pflicht gilt ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer je Fachlos.[1] Sie greift bei Direktaufträgen genauso wie in Vergabeverfahren unterhalb und oberhalb der EU-Schwelle.[2]

So verlangen Vergabestellen in Hessen den PQ-Tarif schon heute

Vergabestellen in Hessen fragen den PQ-Tarif schon jetzt in laufenden Bauausschreibungen ab, vom Rohbau über Fenster bis zur Photovoltaik.

Von 840 Bauausschreibungen in Hessen, die zwischen dem 25. Juni und dem 21. Oktober 2026 EU-weit bekannt gemacht wurden, nennen 23 den PQ-Tarif schon in der Bekanntmachung, davon 12 allein im Oktober. Das ist eine Untergrenze: Meist steht die Pflicht nur in den Vergabeunterlagen, die erst nach dem Download sichtbar sind.

Beispiel 1 von 6

  • Auftragsbekanntmachung717463-2026

    Submissionsstelle der Universitätsstadt Gießen

    Neukonzeption Oberhessisches Museum Gießen

    Zusätzliche Informationen:

    Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Ausnahme: Nachweis zur Tariftreue (PQ Tarif bzw. Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestlohn)

    Gießen · Fliesen- und Plattenarbeiten · veröffentlicht 16.10.2026 · Angebotsfrist 17.11.2026

    Heißt für Sie: Fehlt der Nachweis im Angebot, fordert die Stadt ihn nicht nach. Legen Sie ihn deshalb immer gleich bei.

    Bekanntmachung auf ted.europa.eu öffnen
  • Auftragsbekanntmachung695068-2026

    Landeswohlfahrtsverband Hessen, Zentrale Vergabestelle

    Fenster- und Verglasungsarbeiten GSH

    Zusätzliche Informationen:

    wobei die Eintragung nicht älter als drei Jahre sein darf; die entsprechenden Präqualifikationsnummern des Bewerbers oder Bieters sind anzugeben.

    Kassel · Fenster und Verglasung · veröffentlicht 08.10.2026 · Angebotsfrist 10.11.2026

    Heißt für Sie: Andere Unterlagen fordert der Verband erst später an. Die PQ-Nummer muss schon im Angebot stehen.

    Bekanntmachung auf ted.europa.eu öffnen
  • Auftragsbekanntmachung479413-2026

    Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Gemeinde Kalbach

    Neubau KiTa Mittelkalbach, Rohbauarbeiten

    Zusätzliche Informationen:

    Mit dem Angebot ist ein Nachweis über eine bestehende Präqualifikation Tarif gem. § 10 HVTG vorzulegen.

    Fulda · Rohbau · veröffentlicht 10.07.2026 · Angebotsfrist 13.08.2026

    Heißt für Sie: Gut zwei Wochen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stand der PQ-Tarif schon in einer Ausschreibung.

    Bekanntmachung auf ted.europa.eu öffnen
  • Auftragsbekanntmachung654742-2026

    Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt

    Photovoltaikanlagen

    Eignungskriterien:

    Der Bieter hat mit dem Angebot/Teilnahmeantrag folgende Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung einzureichen: […] 9) Nachweis der Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis Tarif nach dem Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetz (HVTG)

    Hofheim am Taunus · Photovoltaik · veröffentlicht 23.09.2026 · Angebotsfrist 22.10.2026

    Heißt für Sie: Photovoltaik ist hier als Bauleistung ausgeschrieben. Damit brauchen auch PV-Betriebe die Präqualifikation Tarif.

    Bekanntmachung auf ted.europa.eu öffnen
  • Auftragsbekanntmachung633499-2026

    Magistrat der Universitätsstadt Gießen, Tiefbauamt

    Grundhafte Erneuerung der Gutenbergstraße in Gießen, 1. BA

    Zusätzliche Informationen:

    Bei Bauleistungen erfolgt der Nachweis grundsätzlich durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis „Tarif“ (nicht älter als drei Jahre). Bis zum 24.12.2026 ist übergangsweise auch eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue zulässig. Dies gilt auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen.

    Gießen · Straßenbau · veröffentlicht 13.09.2026 · Angebotsfrist 13.10.2026

    Heißt für Sie: Auch Ihre Nachunternehmer brauchen ab dem 25. Dezember 2026 eine eigene Präqualifikation Tarif.

    Bekanntmachung auf ted.europa.eu öffnen
  • Auftragsbekanntmachung704639-2026

    Magistrat der Stadt Melsungen

    Revitalisierung der historischen Kulturstätte „Kasino“

    Ausschlussgründe:

    Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: […] 4.) Verpflichtungserklärung des Bieters zur Tariftreue und Mindestlohn bzw. Angabe der Präqualifikationsnummer Tarif

    Melsungen · Dach und Fassade · veröffentlicht 13.10.2026 · Angebotsfrist 16.11.2026

    Heißt für Sie: Der Nachweis gehört zu den Angaben, die mit dem Angebot vorliegen müssen. Ab dem 25. Dezember 2026 reicht dafür nur noch die Nummer.

    Bekanntmachung auf ted.europa.eu öffnen

Wer braucht den PQ-Tarif in Hessen?

Den PQ-Tarif braucht jedes Unternehmen, das in Hessen Bauleistungen für öffentliche Aufträge über 20.000 Euro netto erbringt, auch als Nachunternehmen oder Verleihunternehmen.[3]

BauleistungenLiefer- und Dienstleistungen
Nachweis der TariftreuePräqualifikationsnummer TarifVerpflichtungserklärung, wie bisher
Gilt auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmenjaja, per Verpflichtungserklärung

Als Hauptauftragnehmer dürfen Sie bei Bauleistungen nur Nachunternehmen einsetzen, die selbst präqualifiziert sind.[19] Die Kette ist begrenzt: Derselbe Leistungsgegenstand darf ab dem beauftragten Unternehmen höchstens zweimal weitergegeben werden.[25] Bevor ein Nachunternehmen mit der Arbeit beginnt, holen Sie die Zustimmung des Auftraggebers ein[26] und nennen dabei dessen Präqualifikationsnummer Tarif.[27]

Nicht betroffen sind Liefer- und Dienstleistungen. Dort bleibt es bei der Verpflichtungserklärung.[5]

Übergangsfrist für den PQ-Tarif endet am 24. Dezember 2026

Bis zum 24. Dezember 2026 können Bauunternehmen in Hessen die Tariftreue noch per Verpflichtungserklärung nachweisen, danach nur noch mit der Präqualifikation Tarif.[8][4] Für Vergabeverfahren, die vor dem 25. Juni 2026 eingeleitet wurden, gilt noch das alte Recht.[24]

  1. 24. Juni 2026Gesetz verkündetDas neue HVTG gilt ab dem Tag danach.[6]
  2. ab 25. Juni 2026ÜbergangszeitVerpflichtungserklärung oder Präqualifikation, Sie haben die Wahl.[7]
  3. 23. September 2026Mindestentgelt BauDie Verordnung legt fest, welcher Lohn mindestens zu zahlen ist.[23]
  4. 24. Dezember 2026Übergangsfrist endetDanach nur noch mit Präqualifikation Tarif.[8][4]

PQ-Tarif in fünf Schritten beantragen

Den PQ-Tarif beantragen Bauunternehmen in Textform bei einer von vier Prüfstellen, die das Hessische Wirtschaftsministerium nennt.[11][9] Es sind die Präqualifizierungsstellen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen.[10]

PrüfstelleSitzWebsite
DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung GmbHWiesbadenpq-tariftreue.de
DVGW CERT GmbHBonndvgw-cert.com
VMC Präqualifikation GmbHWienpraequalifikationbau.de
Zertifizierung Bau GmbHBerlinzert-bau.de
  1. Prüfstelle wählen

    Eine der vier Stellen aus der Tabelle. Antragsmodalitäten und Formulare stehen auf deren Websites.[9]
  2. Antragsformular holen

    Den Antrag stellen Sie in Textform, das Formular finden Sie auf der Website der Prüfstelle.[11]
  3. Unterlagen beilegen

    Tarifgebunden: eine Bescheinigung Ihres Arbeitgeberverbands oder Ihrer Innung über die Vollmitgliedschaft.[12]

    Nicht tarifgebunden: eine Anlage mit den Löhnen, die Sie tatsächlich zahlen, bestätigt von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Wirtschaftsprüferin.[13]

  4. Prüfung bezahlen

    Die Prüfstelle berechnet die Prüfung nach ihrem Aufwand.[15]
  5. Nummer erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die Prüfstelle die Präqualifikationsnummer und trägt Sie ins Präqualifikationsverzeichnis Tarif ein.[16] Die Präqualifikation gilt drei Jahre.[17]

Ändert sich danach etwas an Ihrer Tarifbindung oder an den gezahlten Löhnen, müssen Sie das der Prüfstelle unverzüglich melden.[18]

Welcher Mindestlohn gilt für den PQ-Tarif im Baugewerbe?

Für den PQ-Tarif im hessischen Baugewerbe gilt die Baugewerbe-Mindestentgelt-Verordnung: Bei öffentlichen Bauaufträgen müssen Bauunternehmen je nach Lohngruppe mindestens 15,86 Euro bis 29,72 Euro brutto pro Stunde zahlen.[45][46]

Die Verordnung gilt seit dem 23. September 2026.[23] Sie übernimmt die Lohntabelle für das Baugewerbe in Hessen, die seit dem 1. April 2024 gilt.[50] Das Mindestentgelt ist der Gesamttarifstundenlohn, also der Tarifstundenlohn plus Bauzuschlag.[48] In welche Lohngruppe ein Beschäftigter gehört, richtet sich nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe.[49]

LohngruppeTätigkeitTarifstundenlohnBauzuschlagMindestentgelt pro Stunde
6Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister28,06 €1,66 €29,72 €
5Vorarbeiter, Baumaschinen-Vorarbeiter25,77 €1,52 €27,29 €
4Spezialfacharbeiter, Baumaschinenführer24,60 €1,45 €26,05 €
4Fliesen-, Platten- und Mosaikleger25,34 €1,50 €26,84 €
4Stuckateur und Gipser25,34 €1,50 €26,84 €
4Baumaschinenführer24,98 €1,47 €26,45 €
3Facharbeiter, Baugeräteführer22,64 €1,33 €23,97 €
3Berufskraftfahrer23,15 €1,36 €24,51 €
2aFachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer22,10 €1,30 €23,40 €
2bFachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer20,02 €1,18 €21,20 €
2Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer17,69 €1,04 €18,73 €
1Werker, Maschinenwerker14,98 €0,88 €15,86 €

Alle Beträge sind Bruttostundenentgelte. Quelle: Anlage zur Baugewerbe-Mindestentgelt-Verordnung, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2026 Nr. 61.[47][45][46]

Tarifgebundene Betriebe: Sind Sie an den Branchentarifvertrag gebunden, auf dem die Verordnung beruht, ist der Nachweis allein mit der Bescheinigung über Ihre Tarifbindung erbracht.[54][12]

Anträge vor dem 23. September 2026: Für Unternehmen, die den PQ-Tarif vor dem 23. September 2026 beantragt haben, gilt die Verordnung während der gesamten Laufzeit ihrer Präqualifikation nicht, also bis zu drei Jahre.[51][17] Ebenso ausgenommen sind Vergabeverfahren, die vor diesem Tag eingeleitet wurden.[52]

Leistungen außerhalb der Verordnung: Die Verordnung erfasst Bauleistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, insbesondere die Arbeiten aus dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe.[53] Greift sie für Ihre Leistung nicht, zahlen Sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn oder den Lohn aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder einer Mindestlohnverordnung Ihrer Branche.[55] Den PQ-Tarif brauchen Sie für Bauleistungen über 20.000 Euro trotzdem.[3]

PQ-Tarif: Nachweise einmal vorlegen, drei Jahre nutzen

Mit der Präqualifikation Tarif legen Bauunternehmen in Hessen ihre Lohnnachweise einmal vor: Sie gilt drei Jahre, und Auftraggeber dürfen diese Nachweise nicht erneut anfordern.[17][21]

Die Präqualifikationsnummer geben Sie in jedem Angebot an, nicht erst auf Nachfrage.[20] Der Auftraggeber prüft sie im Verzeichnis des Landes.[22]

Dafür gilt im Gegenzug: Nachweise, die Sie schon für die Präqualifikation erbracht haben, darf der Auftraggeber nicht noch einmal anfordern.[21] Wer regelmäßig in Hessen bietet, legt die Lohnnachweise also einmal für drei Jahre vor statt in jedem Verfahren.

Präqualifizierung in der Vergabe: Tarif und Eignung sind zwei Verfahren

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Hessen gibt es zwei Arten der Präqualifizierung: Die Präqualifizierung Tarif belegt, dass Sie tarifgerecht bezahlen, die Präqualifikation Eignung belegt Ihre Eignung für den Auftrag.[40][41] Wer bereits eine Präqualifikation für die Eignung hat, braucht für Bauleistungen trotzdem zusätzlich die Präqualifizierung Tarif.[3]

Präqualifizierung TarifPräqualifikation Eignung
Was sie belegtTariftreue und MindestlohnEignung für den Auftrag
Pflicht?ja, bei Bauleistungen über 20.000 Euro nettonein, Eigenerklärungen reichen grundsätzlich
Wo Sie sich eintragen lassenbei einer der vier Prüfstellenin einem Präqualifikationsregister, etwa der Auftragsberatungsstelle Hessen, der DIHK Service GmbH oder des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
Gültigkeitdrei JahreEintrag höchstens drei Jahre alt

Die Eignung weisen Bieter in Hessen grundsätzlich mit Eigenerklärungen nach.[42] Werden doch Nachweise verlangt, reicht ein Eintrag in einem Präqualifikationsregister[43], der höchstens drei Jahre alt ist.[44] Für beide Verfahren gilt: Nachweise, die Sie dort schon erbracht haben, darf der Auftraggeber nicht erneut anfordern.[21]

Verstöße gegen den PQ-Tarif: bis zu fünf Prozent Vertragsstrafe und Ausschluss

Wer in Hessen gegen die Tariftreuepflichten verstößt, riskiert eine Vertragsstrafe von bis zu fünf Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß und einen Ausschluss von den Aufträgen dieses Auftraggebers für bis zu drei Jahre.[33][35]

  • 5 %der Abrechnungssumme netto als Vertragsstrafe je schuldhaftem Verstoß[33]
  • 10 %höchstens, wenn mehrere Verstöße zusammenkommen[33]
  • 3 JahreAusschluss von Aufträgen des Auftraggebers, höchstens[35]

Kontrolliert wird während der Ausführung: Ab Beginn des Auftrags darf der Auftraggeber anlassbezogen, auch unangekündigt, Einsicht in Lohnabrechnungen und andere Geschäftsunterlagen nehmen, auch bei Ihren Nachunternehmen.[32] Bei Dauerschuldverhältnissen, also Verträgen mit laufender Leistung, kann er außerdem fristlos kündigen.[34]

Einen festgestellten Verstoß meldet der Auftraggeber an die Prüfstelle.[36] Die kann daraufhin die Präqualifikation Tarif entziehen.[37] Gegen den Entzug können Sie innerhalb von zwei Wochen in Textform Beschwerde beim hessischen Ministerium einlegen, das für das öffentliche Auftragswesen zuständig ist.[38]

Häufige Fragen

Nein. Sie betrifft nur Bauleistungen. Bei Liefer- und Dienstleistungen weisen Sie die Tariftreue in Hessen weiterhin mit einer Verpflichtungserklärung nach.

Im Baugewerbe gilt die Baugewerbe-Mindestentgelt-Verordnung: je nach Lohngruppe 15,86 Euro (Lohngruppe 1, Werker) bis 29,72 Euro (Lohngruppe 6, Werkpolier) brutto pro Stunde, jeweils einschließlich Bauzuschlag. Gilt die Verordnung für Ihre Leistung nicht, ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn oder ein allgemeinverbindlicher Branchenlohn zu zahlen.

Drei Jahre ab Erteilung der Präqualifikationsnummer. Danach löscht die Prüfstelle Ihr Unternehmen aus dem Präqualifikationsverzeichnis Tarif.

Ja. Bei Bauleistungen dürfen Sie nur Nachunternehmen und Verleihunternehmen einsetzen, die selbst präqualifiziert sind. Deren Präqualifikationsnummer geben Sie dem Auftraggeber an, wenn Sie vor dem Einsatz seine Zustimmung einholen.

Einen festen Betrag legt das Land nicht fest. Die Prüfstellen berechnen ein Entgelt nach ihrem Aufwand für Personal und Sachmittel. Die aktuellen Preise stehen auf den Seiten der Prüfstellen.

Nein. Für Vergabeverfahren, die vor dem 25. Juni 2026 eingeleitet wurden, gilt das HVTG in der Fassung vom 24. Juni 2026 weiter.

Einmal. Derselbe Leistungsgegenstand darf ab dem beauftragten Unternehmen höchstens zweimal weitergegeben werden. Jedes Unternehmen in dieser Kette braucht bei Bauleistungen eine eigene Präqualifikation Tarif.

Das HVTG nennt dafür eine Stelle beim hessischen Ministerium, das für das Tarifwesen zuständig ist. Dorthin können sich Auftraggeber, Unternehmen und Beschäftigte wenden.

Nein. Das sind zwei getrennte Verfahren. Die Präqualifikation Eignung belegt Ihre Eignung, die Präqualifizierung Tarif belegt, dass Sie tarifgerecht bezahlen. Für öffentliche Bauaufträge über 20.000 Euro netto in Hessen brauchen Sie die Präqualifizierung Tarif zusätzlich.

Ja. Anders als die meisten Nachweise, die nur der Bestbieter vorlegt, geben Sie die Präqualifikationsnummer Tarif schon mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot an.

Quellen

55 wörtliche Zitate mit Fundstelle anzeigen
  1. [1]
    „Bei öffentlichen Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer 20.000 Euro je Fachlos überschreitet, sind die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einzuhalten.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  2. [2]
    „Diese gelten damit sowohl für Direktaufträge als auch für Vergabeverfahren der Unter- und Oberschwelle.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  3. [3]
    „Das Präqualifikationsverfahren Tarif müssen alle beauftragten Unternehmen, Nachunternehmen oder Verleihunternehmen (Unternehmen) durchlaufen haben, wenn sie Bauleistungen im Rahmen öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer 20 000 Euro übersteigt, erbringen.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 1 PQTarifV

  4. [4]
    „Lediglich solche Unternehmen, die eine Präqualifikation Tarif nachweisen können, dürfen per Direktauftrag mit einer Bauleistung beauftragt werden oder an einem Vergabeverfahren zur Vergabe von Bauleistungen teilnehmen.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  5. [5]
    „Bei Liefer- und Dienstleistungen erfolgt der Nachweis weiterhin durch eine Verpflichtungserklärung.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  6. [6]
    „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“

    Gesetz zur Änderung des HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40 vom 24. Juni 2026, Artikel 3

  7. [7]
    „Für die Dauer von sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes können die Verpflichtungen zur Tariftreue nach § 4 Abs. 1 und 5 bei Bauleistungen sowohl durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung als auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erfüllt werden.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 22 Abs. 2 HVTG

  8. [8]
    „Bei Bauleistungen erfolgt der Nachweis der Tariftreue durch Mitteilung einer Präqualifikationsnummer Tarif (hier gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten, d.h. bis zum 24.12.2026, in der alternativ eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden kann).“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  9. [9]
    „Die Präqualifikation Tarif können Sie bei einer der hier genannten Prüfstellen beantragen. Alle Antragsmodalitäten sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf den Seiten der Prüfstellen“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  10. [10]
    „Mit der Durchführung des Präqualifikationsverfahrens Tarif werden die Präqualifizierungsstellen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Prüfstellen) von der für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister beauftragt.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 3 Abs. 1 PQTarifV

  11. [11]
    „Der Antrag ist in Textform zu stellen. Das hierfür zu verwendende Antragsformular wird elektronisch auf den Internetseiten der Prüfstellen bereitgestellt.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 4 Abs. 2 PQTarifV

  12. [12]
    „Tarifgebundene Unternehmen haben eine Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine bestehende Vollmitgliedschaft vorzulegen.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 5 Abs. 2 PQTarifV

  13. [13]
    „Die Anlage ist mit den im Unternehmen gezahlten Entgelten zu befüllen und die Richtigkeit der Angaben von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu bestätigen.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 5 Abs. 3 PQTarifV

  14. [14]
    „Fehlende Unterlagen werden von ihr bei dem Unternehmen mit einer Frist von maximal zwei Wochen nachgefordert.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 6 Abs. 1 PQTarifV

  15. [15]
    „Die zuständigen Prüfstellen erheben für die Prüfung ein Entgelt gegenüber den zu prüfenden Unternehmen, das sich nach den Kosten bestimmt, die ihnen bei dieser Prüftätigkeit für Personal- und Sachmittel entstehen.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 2 Abs. 4 PQTarifV

  16. [16]
    „Werden die geforderten Tariftreue- und Mindestlohnpflichten nach § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes erfüllt, erteilt die Prüfstelle eine Präqualifikationsnummer und nimmt unverzüglich die Eintragung des Unternehmens ins Präqualifikationsverzeichnis Tarif vor.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 7 Abs. 1 PQTarifV

  17. [17]
    „Die Präqualifikation Tarif ist vorbehaltlich des § 10 für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erteilung der Präqualifikationsnummer Tarif gültig.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 8 PQTarifV

  18. [18]
    „Die Unternehmen sind verpflichtet, den Prüfstellen Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die Auswirkungen auf die bestehende Präqualifikation Tarif oder deren Voraussetzungen haben können (wesentliche Änderungen).“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 9 Abs. 1 PQTarifV

  19. [19]
    „Das beauftragte Unternehmen darf nur solche Nachunternehmen oder Verleihunternehmen einsetzen, die bei der Vergabe von Bauleistungen über eine Präqualifikation Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verfügen oder bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen eine Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 abgegeben haben.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 5 Abs. 2 HVTG

  20. [20]
    „Abs. 1 gilt nicht für die Angabe der Präqualifikationsnummer Tarif und die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue nach § 10 Abs. 1 Satz 1, die je nach gewählter Art des Vergabeverfahrens von jedem Bewerber bereits bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder von jedem Bieter bei Abgabe eines Angebotes zu erbringen sind.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 16 Abs. 2 HVTG

  21. [21]
    „Nachweise, die bereits im Rahmen der Präqualifikation Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und der Präqualifikation Eignung nach § 11 Abs. 2 zu erbringen waren, dürfen nicht erneut angefordert werden.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 16 Abs. 3 HVTG

  22. [22]
    „Bei der Beschaffung von Bauleistungen hat der öffentliche Auftraggeber die ihm vorgelegte Präqualifikationsnummer im Präqualifikationsverzeichnis Tarif auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  23. [23]
    „Die Verordnung über das Mindestentgelt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Baugewerbe (Baugewerbe-Mindestentgelt-Verordnung – BauMindEntgV; GVBl. 2026, Nr. 61) legt mit Inkrafttreten am 23.09.2026 verbindlich das Entgelt fest, dass Beschäftigten für die Dauer, in der Sie an der Ausführung der Bauleistung mitwirken, zu zahlen ist.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Tariftreue

  24. [24]
    „Für Vergabeverfahren, die vor dem 25. Juni 2026 eingeleitet wurden, ist dieses Gesetz in seiner am 24. Juni 2026 geltenden Fassung anzuwenden.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 22 Abs. 1 HVTG

  25. [25]
    „Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maximal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette).“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 5 Abs. 1 HVTG

  26. [26]
    „Das beauftragte Unternehmen hat für alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmen oder Verleihunternehmen spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers einzuholen.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 5 Abs. 3 HVTG

  27. [27]
    „bei Bauleistungen die Präqualifikationsnummer Tarif oder bei Liefer- und Dienstleistungen die Vorlage der Verpflichtungserklärung“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 HVTG

  28. [28]
    „Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte für Unklarheiten oder Widersprüche ist die Prüfstelle verpflichtet, dies unverzüglich dem Unternehmen mitzuteilen. Sie kann ergänzend zu den mit dem Antrag vorgelegten Unterlagen insbesondere folgende Unterlagen von dem Unternehmen nachfordern:“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 6 Abs. 4 PQTarifV

  29. [29]
    „eine Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 6 Abs. 4 Nr. 1 PQTarifV

  30. [30]
    „eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 6 Abs. 4 Nr. 2 PQTarifV

  31. [31]
    „Entgeltabrechnungen oder Arbeitsverträge, aus denen sich das jeweils geforderte Entgelt nachvollziehen lässt.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 6 Abs. 4 Nr. 3 PQTarifV

  32. [32]
    „Der öffentliche Auftraggeber darf ab Beginn der Ausführung des Auftrags angekündigt oder unangekündigt in erforderlichem Umfang anlassbezogen Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Entgeltabrechnungen und andere Geschäftsunterlagen der beauftragten Unternehmen sowie aller Nachunternehmen und Verleihunternehmen nehmen, aus denen Umfang, Art und Dauer von Beschäftigungsverhältnissen sowie die tatsächliche Entlohnung von Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 18 Abs. 4 HVTG

  33. [33]
    „für jede schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen, ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen eine Vertragsstrafe von bis zu fünf Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag verwirkt wird; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen bis zu zehn Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag nicht überschreiten“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 20 Abs. 1 Nr. 1 HVTG

  34. [34]
    „bei Dauerschuldverhältnissen dem öffentlichen Auftraggeber ein Recht zur fristlosen Kündigung zusteht.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 20 Abs. 1 Nr. 2 HVTG

  35. [35]
    „Haben beauftragte Unternehmen, Nachunternehmen oder Verleihunternehmen schuldhaft gegen Verpflichtungen nach diesem Gesetz verstoßen, kann der öffentliche Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 20 Abs. 2 HVTG

  36. [36]
    „Einen festgestellten Verstoß gegen Tariftreuepflichten hat der öffentliche Auftraggeber an die für die Präqualifikation Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zuständige Stelle zu melden.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 18 Abs. 7 HVTG

  37. [37]
    „ein öffentlicher Auftraggeber oder eine juristische Person des privaten Rechts nach § 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach § 18 Abs. 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes einen festgestellten Verstoß gegen die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten nach § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes an die Prüfstelle gemeldet hat.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 10 Abs. 1 Nr. 4 PQTarifV

  38. [38]
    „Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ablehnung der Erteilung der Präqualifikation Tarif oder des Entzugs Präqualifikation Tarif in Textform bei der für das öffentliche Auftragswesen zuständigen Ministerin oder dem hierfür zuständigen Minister (Beschwerdestelle) zu erheben und zu begründen.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 11 Abs. 2 PQTarifV

  39. [39]
    „Der öffentliche Auftraggeber, Unternehmen sowie deren Beschäftigte können sich bei Fragen, die sich aus den Vorgaben des § 4 Abs. 1 und 5 ergeben, an die beim für das Tarifwesen zuständigen Ministerium eingerichtete Stelle wenden.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 18 Abs. 6 HVTG

  40. [40]
    „Für Bauleistungen wird ein vorgelagertes „Präqualifizierungsverfahren Tarif“ eingeführt, das Unternehmen alle 3 Jahre durchlaufen müssen, um zu belegen, dass sie tarifgerecht bezahlen.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 14.01.2026

  41. [41]
    „Beim „Präqualifizierungsverfahren Eignung“ wird die Laufzeit auf ebenfalls 3 Jahre verlängert.“

    Hessisches Wirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 14.01.2026

  42. [42]
    „Zur Feststellung der Eignung sind grundsätzlich Eigenerklärungen ausreichend.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 11 Abs. 1 HVTG

  43. [43]
    „eines Präqualifikationsregisters der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V., der DIHK Service GmbH, des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder vergleichbarer Stellen“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 11 Abs. 2 Nr. 2 HVTG

  44. [44]
    „Die Eintragung darf nicht älter als drei Jahre sein.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 11 Abs. 2 Satz 2 HVTG

  45. [45]
    „Lohngruppe 1 Werker/Maschinenwerker 14,98 0,88 15,86“

    Anlage zur BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, Anlage zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BauMindEntgV

  46. [46]
    „Lohngruppe 6 Werkpoliere/Baumaschinen-Fachmeister 28,06 1,66 29,72“

    Anlage zur BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, Anlage zu § 3 Abs. 1 Satz 2 BauMindEntgV

  47. [47]
    „Die als Mindestentgelt festgelegten Bruttostundenentgelte ergeben sich aus der Anlage.“

    BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, § 3 Abs. 1 Satz 2 BauMindEntgV

  48. [48]
    „Das in Abs. 1 festgelegte Mindestentgelt entspricht vorbehaltlich Satz 3 dem Gesamttarifstundenlohn. Dieser setzt sich aus dem Tarifstundenlohn und dem Bauzuschlag zusammen.“

    BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, § 3 Abs. 2 BauMindEntgV

  49. [49]
    „Für die Ermittlung der für das in Abs. 1 festgelegte Mindestentgelt maßgeblichen Lohngruppe gilt § 5 Nr. 3 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe.“

    BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, § 3 Abs. 3 BauMindEntgV

  50. [50]
    „Das Mindestentgelt nach § 1 Satz 1 bestimmt sich nach dem in der ab dem 1. April 2024 geltenden Lohntabelle für das Baugewerbe in Hessen“

    BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, § 3 Abs. 1 Satz 1 BauMindEntgV

  51. [51]
    „Unternehmen, die einen Antrag auf Erteilung einer Präqualifikation Tarif nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Präqualifikationsverordnung Tarif vom 18. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 42) vor dem 23. September 2026 gestellt haben, für die Geltungsdauer der Präqualifikation Tarif nach § 8 der Präqualifikationsverordnung Tarif.“

    BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, § 4 Nr. 2 BauMindEntgV

  52. [52]
    „Vergabeverfahren, die vor dem 23. September 2026 eingeleitet wurden,“

    BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, § 4 Nr. 1 BauMindEntgV

  53. [53]
    „Diese Verordnung gilt für alle Unternehmen nach § 1 Satz 1, die zur Ausführung öffentlicher Aufträge im Baugewerbe Bauleistungen erbringen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bauleistungen nach Satz 1 sind insbesondere die in § 1 Abs. 2 Abschnitt IV und V des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe vom 28. September 2018 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 5. November 2021 und vom 10. November 2022 (BAnz AT 1. August 2023 B1) aufgeführten Arbeiten.“

    BauMindEntgV, GVBl. 2026 Nr. 61, § 2 BauMindEntgV

  54. [54]
    „Entspricht dieser Tarifvertrag dem der Verordnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes zugrundeliegenden Branchentarifvertrag, ist der Nachweis der Tariftreue- oder Mindestlohnpflichten erfolgreich erbracht.“

    PQTarifV, GVBl. 2026 Nr. 42, § 6 Abs. 2 Satz 2 PQTarifV

  55. [55]
    „Soweit eine Rechtsverordnung nach Abs. 3 keine Anwendung findet, dürfen Leistungen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens das Entgelt zu gewähren, das nach dem Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137), einem nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 119), für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369), erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wird.“

    HVTG, GVBl. 2026 Nr. 40, § 4 Abs. 5 HVTG

Über den Autor

Kasimir Friederich

Gründer von Tenpal

Kasimir hat Tenpal gegründet und spricht jede Woche mit Mittelständlern, die sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben. Er wertet Vergabedaten aus und schreibt darüber, was Bieter in der Praxis brauchen.

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